Fragen zu Auslandsaufenthalten
Wie lange dauert ein Auslandspraktikum?
In welchen Ländern kann ein Auslandspraktikum absolviert werden?
Welche finanziellen Zuschüsse gibt es?
Wie kann ein Praktikumsbetrieb im Ausland gefunden werden?
Wie sind die Teilnehmer/innen während des Auslandsaufenthaltes versichert?
Muss die Berufsgenossenschaft über den Aufenthalt informiert werden?
Können berufliche Auslandsaufenthalte in eine zusätzliche Qualifizierung eingebettet werden?
Spezielle Fragen zu Auslandspraktika Ihrer Lehrlinge
Darf mein Lehrling während seiner Ausbildung ins Ausland?
Muss ich im Gegenzug einen Lehrling aufnehmen?
Muss ich die Ausbildungsvergütung während des Auslandsaufenthaltes weiter bezahlen?
Wird der Auslandsaufenthalt mit in den Lehrvertrag aufgenommen?
Was ist mit dem Berufsschulunterricht?
Wie lange dauert ein Auslandspraktikum?
Die meisten Förderprogramme sehen eine Mindestdauer für die Auslandsaufenthalte vor. Diese kann stark variieren und hängt von den Lernzielen des Aufenthaltes ab. Z.B. bietet das Europäische Programm "Leonardo da Vinci" für Ausbilder schon Fördermittel für einwöchige Aufenthalte an, für Lehrlinge beträgt die Mindestdauer 3 Wochen und die max. Aufenthaltsdauer 39 Wochen.
In welchen Ländern kann ein Auslandspraktikum absolviert werden?
Prinzipiell können in allen Ländern Praktika durchgeführt werden. Bei der Nutzung von Fördermitteln sind die vorgegebenen Zielländer zu berücksichtigen.
Welche finanziellen Zuschüsse gibt es?
Die zusätzlich anfallenden Kosten für die Reise, Unterkunft und Vorbereitung des Aufenthaltes können durch die Nutzung von Förderprogrammen finanziert werden.
Die Datenbank ermöglicht die zielgruppen- und länderbezogene Suche nach geeigneten Förderprogrammen.
Wie kann ein Praktikumsbetrieb im Ausland gefunden werden?
Unter www.letsgo-netz.de sind handwerkliche und sonstige Einrichtungen sowie Berufsschulen angemeldet, die Auslandspraktika in der handwerklichen Ausbildung fördern. Neben den Kontaktdaten sind auch die Länder angegeben, mit denen die Mitglieder Mobilitätsprojekte durchführen. Daher können infrage kommende Einrichtungen und Schulen um Hilfe bei der Vermittlung von Praktikumsbetrieben gebeten werden.
Darüber hinaus können selbständig über das Internet oder die eigene Partnerstadt geeigente Betriebe im Ausland gesucht werden.
Wie sind die Teilnehmer/innen während des Auslandsaufenthaltes versichert?
Da Lohn bzw. Ausbildungsvergütung weiter bezahlt werden, laufen auch die Sozialversicherungen normal weiter.
Im Vorfeld ist zu klären, ob die Teilnehmer über eine ausreichende Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung im Praktikumsland verfügen.
Muss die Berufsgenossenschaft über den Aufenthalt informiert werden?
Es ist nicht verpflichtend, berufliche Auslandsaufenthalte vorab der Berufsgenossenschaft zu melden. Zur reibungsloseren Abwicklung von Versicherungsansprüchen, die während des Aufenthaltes ggf. auftreten, kann die Berufsgenossenschaft im Vorfeld informiert werden.
Können berufliche Auslandsaufenthalte in eine zusätzliche Qualifizierung eingebettet werden?
Die Handwerkskammern in NRW bieten die Fortbildungsprüfung "Europaassistent/in im Handwerk" an. Diese Qualifizierung kann bereits während der Erstausbildung erfolgen. Die Jugendlichen erhalten zusätzlichen Unterricht in den Fächern Fremdsprache, interkulturelle Kompetenzen, Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht und Europa- und Länderkunde. Zudem absolvieren sie ein mindestens dreiwöchiges Auslandspraktikum.
Weitere Informationen stehen unter www.letsgo-netz.de.
Darf mein Lehrling während seiner Ausbildung ins Ausland?
Laut Berufsbildungsgesetz kann bis zu einem Viertel der gesamten Ausbildung im Ausland absolviert werden, wenn der Betrieb dies unterstützt.
Muss ich im Gegenzug einen Lehrling aufnehmen?
Bei Einzelentsendungen findet kein Gegenbesuch statt, bei der Teilnahme an einer Gruppenmaßnahme erfolgt in der Regel ein Gegenbesuch eines ausländischen Lehrlings.
Muss ich die Ausbildungsvergütung während des Auslandsaufenthaltes weiter bezahlen?
Ja, die Ausbildungsvergütung wird während des Auslandsaufenthaltes vom Ausbildungsbetrieb weiter bezahlt. Bei längeren Aufenthalten (grenzüberschreitender Verbundausbildung) kann mit dem aufnehmenden Betrieb im Ausland vereinbart werden, dass er sich an der Vergütung beteiligt.
Wird der Auslandsaufenthalt mit in den Lehrvertrag aufgenommen?
Alle Auslandsaufenthalte in der Ausbildung müssen der zuständigen Stelle, also der Handwerkskammer angezeigt werden. Bei einem Aufenthalt ab vier Wochen sind zusätzlich die Inhalte, die während des Auslandspraktikums vermittelt werden, mit der Kammer abzustimmen.
Was ist mit dem Berufsschulunterricht?
Die Lehrlinge können für einen beruflichen Auslandsaufenthalt von drei Wochen unbürokratisch von der Berufsschule frei gestellt werden. Bei längeren Aufenthalten besteht die Möglichkeit, z.B. E-Learning-Konzepte mit den beteiligten Lehrern zu vereinbaren. Es ist Aufgabe des Auszubildenden, dies mit seiner Schule abzusprechen.